Allgemeines
Gruppen
In der Kindertagesstätte können insgesamt bis zu 65 Kindern in verschiedenen Betreuungsformen aufgenommen werden.
Blaue Gruppe – Betreuungszeit bis 17.00 Uhr
- Kindergarten
- Frühdienst ab 07.30 Uhr für Berufstätige
- Betreuung von 08.00 – 13.00 / 15.00 / 16.00 / 17.00 Uhr
- bei Betreuungszeit länger als 13.00 Uhr mit Mittagessen
- 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahre
Grüne Gruppe – Betreuungszeit bis 15.00 Uhr
- Kindergarten
- Frühdienst ab 07.30 Uhr für Berufstätige
- Betreuung von 08.00 – 15.00 Uhr (15 Plätze bis 13.00 Uhr & 10 Plätze bis 15.00 Uhr)
- bei Betreuungszeit länger als 13.00 Uhr mit Mittagessen
- 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahre
Gesetzlicher Auftrag
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kindertagesstätten in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum 01.01.2005 verabschiedet.
In den Paragraphen SGB VIII KJHG § 22-24 ist die Förderung in Tageseinrichtungen und der Tagespflege gesetzlich verankert.
Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag (Auszug aus dem Niedersächschischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, § 2, Abs.1).
Die Kindertagesstätte arbeitet gemäß diesen Aufträgen familienergänzend und unterstützend.
Weitere Grundlage der pädagogischen Arbeit einer Kindertagesstätte ist der niedersächsische Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich.
In diesem Plan sind die Bildungsziele in folgende Lernbereiche und Erfahrungsfelder festgelegt:
- Emotionale Entwicklung und soziales Lernen
- Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und Freude am Lernen
- Körper – Bewegung – Gesundheit
- Sprache und sprechen
- Lebenspraktische Kompetenzen
- Mathematisches Grundverständnis
- Ästhetische Bildung
- Natur und Lebenswelt
- Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz
Kriterien für die Aufnahme, sowie die Gebühren usw. legt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Burgwedel fest.